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Der alte Fahrzeugschein hat ausgedient
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Montag, 26. September 2005 |
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Zum 1. Oktober 2005 werden sich Kraftfahrer von zwei vertrauten Dokumenten verabschieden müssen: Laut DEKRA werden dann Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die so genannte Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief ersetzt. Der Grund für die Änderung ist eine EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente, die europaweit durch einheitliche Identifizierungscodes für eine verbesserte Lesbarkeit der Angaben zu Halter und Fahrzeug sorgt.
Die DEKRA weist darauf hin, dass die alten Fahrzeugpapiere grundsätzlich ihre Gültigkeit behalten. Ein Umtausch ist nicht erforderlich. Die neuen Zulassungsbescheinigungen werden allerdings vom 1. Oktober an bei Erstzulassung und jeder Änderung der Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle ausgegeben, also bei Ummeldung, Halterwechsel oder der Eintragung technischer Änderungen.
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