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Freitag, 15. Januar 2010

AGB

Ausbauguide Ausschreibungsbenachrichtigungsservice (ABS)

 

Leistungsbeschreibung

Die Firma redaktion24.de Stuttgart, (nachfolgend "redaktion24.de") stellt dem Nutzer unter www.ausbauguide.de kostenlos den Online -Zugriff auf Bekanntmachungen für Ausschreibungen über das Internet zur Verfügung. Quelle der Daten ist die Europäische Union, die diese unter http://ted.europa.eu bereit stellt. Deren Nutzungsbedingungen akzeptiert der Nutzer des Angebotes automatisch mit. Gegen Aufwandsentschädigung (Preis auf Nachfrage) richtet redaktion24.de für Nutzer eine individuellen E-Mail-Benachrichtigung bei http://ted.europa.eu ein, den Ausschreibungsbenachrichtigungsservice, nachfolgend kurz "ABS" genannt.

Verfügbarkeit

Die redaktion24.de hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Daten des Anbieters. Der Online-Dienst steht dem Nutzer grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Im Wartungsfalle kann das System vorübergehend abgeschaltet werden. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche, gleich welcher Art, gegen die redaktion24.de geltend zu machen, sofern Wartungsarbeiten oder Störungen in öffentlichen Leitungsnetzen zur Nichtverfügbarkeit der Daten von der redaktion24.de führen. Dem Nutzer ist bekannt, dass es in Stoßzeiten zu Datenstau-Situationen kommen kann. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichtverfügbarkeit des Online-Dienstes aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

Mängelrechte und Haftung

Bei Nichtlieferung bestehen generell keine Schadenersatzansprüche.Die redaktion24.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund.

Bezugsbedingungen

Die Mindestbezugszeit für den ABS beträgt 12 Monate. Der Bezug des ABSs wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Es gilt die dem Kunden mitgeteilte und von ihm akzeptierte aktuelle Abonnementsbestellung.Die Abonnementsgebühren werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Rechnungen von der redaktion24.de sind mit Bezugsbeginn zur Zahlung fällig. Die Rechnung ist sofort ohne jeden Abzug zu begleichen. Beanstandungen der Rechnungen der redaktion24.de sind ausgeschlossen, sofern der Teilnehmer nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt der Rechnung widerspricht. Kündigungen müssen mindestens 4 Wochen vor dem Ablaufdatum des Vertrages der redaktion24.de schriftlich oder auf elektronischem Wege vorliegen. Der redaktion24.de steht das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung zu, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung durch die redaktion24.de besteht ebenfalls, wenn es deutliche Hinweise gibt, dass der Kunde die im ABS enthaltenen Informationen widerrechtlich verwertet.

Änderung der Bezugsbedingungen

Änderungen oder Ergänzungen der Bezugsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die redaktion24.de ist berechtigt, diese Bezugsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen angemessen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den neuen Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Monat. Sollten sich die Voraussetzungen für den Bezug des ABSs ändern oder durch andere Umstände der Bezug des ABSs ganz oder teilweise eingeschränkt werden, so ist die redaktion24.de berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Folgeansprüche jeder Art, die sich aus dieser Kündigung ergeben könnten, sind ausgeschlossen.

Schriftform und Gerichtsstand

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind schriftlich vorzunehmen. Erfüllungsort ist Stuttgart. Als Gerichtsstand wird Stuttgart vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bedingung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt bei Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Dieser Vertrag unterliegt dem nationalen Recht.

 

Stuttgart, 15. Januar 2010
redaktion24.de
Josef Schneider
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