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Kein Steuervorteil für strauchelnde Firmen PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 26. Januar 2011
Die EU-Kommission hat einen Steuervorteil für strauchelnde Unternehmen in Deutschland als illegal eingestuft. Die deutschen Steuerbehörden müssen diese nicht zugelassene Beihilfe nun zurückfordern. In der am Mittwoch getroffenen Entscheidung geht es um die sogenannte Sanierungsklausel im deutschen Unternehmenssteuerungsrecht, die es nur wirtschaftlich schlecht dastehenden Unternehmen trotz Eigentümerwechsels ermöglicht, Verluste gegen zukünftige Gewinne zu verrechnen. Die Kommission stufte diese Regelung als staatliche Beihilfe ein. Denn die Klausel verschafft nur angeschlagenen Unternehmen und möglicherweise ihren Käufern einen klaren finanziellen Vorteil. Andere Unternehmen haben dagegen keine Möglichkeit der Verlustverrechnung, sobald ein maßgeblicher Wechsel in der Eigentümerstruktur vollzogen wird.