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Neue Berufsgenossenschaft für die Branchen Holz und Metall PDF Drucken E-Mail
Allgemein
Dienstag, 18. Januar 2011
Mit der Fusion der Metall-Berufsgenossenschaften und der Holz-Berufsgenossenschaft ist am 1. Januar 2011 einer der drei größten deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsträger entstanden.

Die neue Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) übernimmt damit den Versicherungsschutz für etwa 4,3 Millionen Beschäftigte in den nahezu 200.000 Unternehmen dieser beiden Branchen. Die BGHM wird den branchenspezifischen Arbeitsschutz stärken und die Kompetenzen der Fusionspartner in Sachen Gesundheitsschutz und Rehabilitation zusammenführen und ausbauen. Ziel ist es, die Mitgliedsunternehmen und Versicherten künftig partnerschaftlich und effizient zu betreuen. 14 Bezirksverwaltungen und 16 Präventionsdienste stellen die hohe Qualität der regionalen Versorgung auch in Zukunft sicher. Hauptstandort der BGHM ist Mainz, weitere Teile der Hauptverwaltung sind in Düsseldorf, Hannover, Stuttgart und München angesiedelt. Zusammen mit ihren Bildungsstätten ist die BGHM damit an 32 Standorten anzutreffen und hat so ein flächendeckendes und engmaschiges Versorgungsnetz für ihre Versicherten und Mitgliedsunternehmen aufgebaut.

Geleitet wird die BGHM künftig von drei Geschäftsführern, die auf der konstituierenden Sitzung am 11. Januar 2011 in Kassel gewählt wurden. Vorsitzende des Vorstandes ist Dr. Heinz-Siegmund Thieler. Zum alternierenden Vorsitzenden wurde Sönke Bock gewählt. Dem „Parlament“ der BG, der Vertreterversammlung, steht nunmehr Karl-Heinz Groening vor. Er wechselt sich in dieser Funktion mit Konrad Steininger ab.
Neben den ehrenamtlichen Vertretern wurde auch die Verwaltungsspitze neugewählt. Mit Dr. Albert Platz, Dr. Wolfgang Römer und Michael Schmitz wurde eine Geschäftsführung aus bewährten Führungskräften der Vorgängerorganisationen gebildet. Offizielles Organ der BGHM ist das Internet. Unter www.bghm.de macht die neue Berufsgenossenschaft künftig ihre Informationen für Versicherte und Mitgliedsbetriebe bekannt.