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Schneechaos keine Entschuldigung für Verspätung PDF Drucken E-Mail
Nachrichten - Allgemein
Donnerstag, 9. Dezember 2010

Schneeberge, eisige Temperaturen oder Verkehrschaos entschuldigen die Unpünktlichkeit von Mitarbeitern nicht.

Das gilt selbst dann, wenn eine Schneelawine die Autobahn überrollt hat oder Busse und Bahnen nicht mehr fahren. Der Grund: Angestellte tragen das Wegerisiko und müssen sich witterungsbedingt immer auf alles einstellen. Daher ist der Wetterbericht Pflicht.
Kommt der Arbeitnehmer zu spät und der Arbeitgeber bemängelt dies, muss der Angestellte nachweisen, dass keine selbstverschuldete Pflichtverletzung vorliegt. Wer die Wetterverhältnisse ignoriert und wie immer zur Arbeit losfährt, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Denn dann können sich Arbeitnehmer nur schwer auf den Umstand höherer Gewalt berufen. Obwohl witterungsbedingte Verspätungen von den meisten Arbeitgebern toleriert werden und eine Abmahnung oder gar Kündigung erst einmal nicht möglich ist, haben diese durchaus andere Möglichkeiten, Verspätungen zu sanktionieren – beispielsweise durch Kürzung des Lohns. Wenn ein Arbeitnehmer trotz eindeutiger Vorhersagen nicht früher losgefahren ist, um pünktlich zu sein, und deshalb womöglich ein wichtiger Termin mit einem Kunden geplatzt ist, der daraufhin zur Konkurrenz gewechselt ist, hat der Chef das Recht auf Schadenersatz.