|
Kosten für Studium und Berufsausbildung |
|
|
|
|
Nachrichten -
Allgemein
|
|
Mittwoch, 20. Oktober 2010 |
|
Der Bundesfinanzhof hatte bereits im vergangenen Jahr in einem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren entschieden, dass Kosten für ein Studium im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung Werbungskosten sind. Bislang hat die Finanzverwaltung das Urteil jedoch in ähnlich gelagerten Fällen noch nicht angewendet.
Mit dem neuen BMF-Schreiben werden die Finanzämter nunmehr angewiesen, die Kosten für eine weitere Berufsausbildung oder für ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung oder nach einem abgeschlossenen Studium als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Bislang ließ die Finanzverwaltung lediglich einen Abzug bis zu einem Betrag von maximal 4.000 Euro im Jahr zu. Nun können auch darüber hinausgehende Kosten geltend gemacht werden und vor allem ist die Feststellung eines Verlustes möglich. Letzteres kann sich insbesondere dann lohnen, wenn der Steuerzahler während des Studiums oder der zweiten Ausbildung keine Einnahmen hat. Festgestellte Verluste können so „gesammelt“ und beim späteren Berufsstart steuermindernd geltend gemacht werden. Das BMF-Schreiben ist in allen noch offenen Fällen ab dem Jahr 2004 anzuwenden. Weitere Informationen stehen unter www.bundesfinanzministerium.de zur Verfügung. |