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Hausbesitzer muss bei Sturmschäden praktisch immer zahlen PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 18. August 2010
Wenn bei einem schweren Sturm oder Orkan Gebäudeteile auf ein Auto fallen, muss in der Regel der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen. Ihm kann aufgrund eines aktuellen Urteils quasi immer mangelhafte Wartung beziehungsweise Baufehler unterstellt werden. (Amtsgerichts Berlin-Schöneberg Az. 17b C 181/07). Das berichtet das Online-Portal sturmschäden.org.
Demnach ging das Gericht in seiner Begründung davon aus, dass selbst bei heftigen Stürmen in Deutschland nur dann Gebäudeteile umherfliegen, wenn das Gebäude entweder fehlerhaft konstruiert oder mangelhaft gewartet wurde.

Weitere Informationen über die Haftung von Hausbesitzern bei Sturmschäden >>