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Haftungsrisiken für Handwerker ausschließen PDF Drucken E-Mail
Nachrichten - Allgemein
Mittwoch, 16. Juni 2010

In der EnEV sind Luftdichtheit sowie Lüftung als zwingende Vorgaben festgehalten.

Profis kennen seit langem die Vorteile einer luftdichten Gebäudehülle und räumen im Bauherrengespräch mit Vorurteilen auf: Die Häuser haben weniger Wärmeverluste an Fugen sowie Leckagen, da Luft nicht unkontrolliert entweichen kann. Dies führt letztlich zu einem geringeren Heizbedarf. Zugluft im Bodenbereich ist passé – das steigert die Wohnbehaglichkeit. Außerdem ist die Konstruktion vor Schimmelschäden, die durch Konvektion entstehen können, effektiv geschützt. Mit dem richtigen Lüftungskonzept wird die verbrauchte, feuchte Luft von innen durch frische, trockene von außen ersetzt.

Bei den Workshops in der Siga-Academy sind auch die Haftungsrisiken auf der Baustelle regelmäßig Thema. Dozent und Rechtsanwalt Ulf Köpcke: "Diese sind mit energetisch sowie bauphysikalisch relevanten Maßnahmen in Bestandsgebäuden verbunden." Dabei stellt vor allem die Schimmelpilzbildung nach dem Einbau von etwa neuen Fenstern oder Fassadendämmungen eine große Problematik dar. Deshalb sind Verarbeiter gut beraten, mit Planer und Bauherr zu besprechen, welche Auswirkungen diese Eingriffe auf Luftdichtheit und Lüftung des Objekts haben. Tun sie das nicht, könnten sie unter Umständen zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden.

Mehr Informationen zu den relevanten Normen und entsprechenden Schulungen gibt es unter www.siga.ch.

 

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