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Einkommensteuererklärung 2009 – Frist beachten PDF Drucken E-Mail
Nachrichten - Allgemein
Mittwoch, 19. Mai 2010

Am 31. Mai 2010 endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin und hebt hervor, dass die Abgabefrist auf Antrag verlängert werden kann.

Steuerzahler, die verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben und den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten daher bei ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Ab-gabefrist automatisch auf den 31. Dezember 2010.
Ein Musterbrief für die Beantragung einer Fristverlängerung kann kostenlos unter www.steuerzahler.de heruntergeladen werden.

 

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