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Nachrichten - Allgemein
Freitag, 23. April 2010

Haben Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage? Betroffene sollten ganz schnell nachrechnen. Die Förderungen können bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.

Wer vorhat, Wohneigentum zu kaufen oder zu erwerben und dafür in einen Bausparvertrag einzahlt, den belohnt der Staat bereits in der Ansparphase jedes Jahr mit einer Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent - maximal aber in Höhe von 45,06 Euro bei Ledigen und 90,11 Euro bei Ehepaaren. Das entspricht einer Sparsumme von 512 Euro beziehungsweise von 1.024 Euro pro Jahr.

Die Wohnungsbauprämie bekommen alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, die mindestens 50 Euro im Kalenderjahr in einen Bausparvertrag investiert haben und deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Grenze liegt bei Ledigen bei 25.600 Euro pro Jahr und bei Ehepaaren bei 51.200 Euro pro Jahr.

Um in den Genuss der Prämie zu kommen, muss bei Bausparverträgen, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, das Guthaben für Bau, Kauf, Modernisierung oder Umbau einer Wohnimmobilie genutzt werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme: "Bausparer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 25 sind, erhalten die Wohnungsbauprämie nach sieben Jahren auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens ausgezahlt", betont BHW Experte Steffen Zwer. Gleiches gilt für die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträge, in die noch vor 2009 mindestens eine Sparrate eingezahlt wurde.

www.postbank.de/bhw-pressedienst