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Donnerstag, 22. April 2010 |
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Der Hightech-Verband BITKOM fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen.
„Dem Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss Einhalt geboten werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer in Berlin. Angebote von Online-Händlern würden gezielt von Anwälten und Konkurrenten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. „Viele Online-Händler können die unüberschaubaren Informationspflichten für Verbraucher auch bei gutem Willen kaum einhalten“, kritisiert Scheer. Die angebliche Verletzung solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen. „Die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung sollten gedeckelt werden, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu machen“, fordert Scheer. Nur so lasse sich verhindern, dass Anwälte systematisch abkassieren und sich Anbieter untereinander immer stärker mit juristischen Mitteln bekämpfen.
Häufig werden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Der BITKOM empfiehlt Anbietern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es steht im Internet kostenfrei zur Verfügung: www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/BJNR034200002.html#BJNR034200002BJNG000601377.
Am 11. Juni tritt eine aktualisierte Fassung der Widerrufsbelehrung in Kraft. Inhaltlich ändert sich dabei nicht viel. Der Mustertext wird in das „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ (EGBGB) verlagert und erlangt damit Gesetzesrang. Die künftigen Regelungen sind einsehbar unter: http://www.bmj.bund.de/files/-/3841/gesetz_verbraucherkreditrichtlinie_bundesgesetzblatt.pdf.
www.bitkom.de |