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Allgemein
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Dienstag, 23. Februar 2010 |
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Planen und Steuern sparenBei kluger und rechtzeitiger Planung durch den Erblasser können Erben dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Eine Option ist, die Immobilien per Schenkung an die nächste Generation zu übertragen. So wird der Nachlass wertmäßig verringert und damit auch die Steuerlast für die Erben. Nach dem neuen Erbrecht werden Geschenke auf den Pflichtteil des Erbes nur dann voll angerechnet, wenn die Schenkung weniger als ein Jahr zurückliegt. Pro vorangegangenem Jahr verringert sich der Prozentsatz um zehn Prozent. Eine weitere Option für nahe Verwandte ist die Selbstnutzung der geerbten Immobilie. Die Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum bleibt grundsätzlich steuerfrei, wenn es vom Erblasser genutzt wurde, der Erbe mindestens zehn Jahre darin wohnt und die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt.
Jeder gesetzliche Erbe hat seit 2010 außerdem einen Anspruch auf ein höheres Erbteil, wenn er entsprechende Pflegeleistungen erbracht hat, und zwar unabhängig davon, ob der Erbe dafür seinen Beruf aufgibt oder nicht.
Weitere Informationen auf www.postbank.de.
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