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Allgemein
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Dienstag, 23. Februar 2010 |
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Seite 2 von 4 Ein Beispiel zum Erben ohne Testament: Ein Ehepaar mit zwei Kindern besitzt eine selbst genutzte Immobilie, die zur Hälfte dem Mann und der Frau gehört. Liegen weder Testament noch Ehevertrag vor, erben beim Tod des Vaters die Frau die Hälfte des Vermögens und die Kinder je ein Viertel. Die Witwe kann die Entscheidungen über die Immobilie nicht ohne die Zustimmung der Kinder treffen - zum Beispiel bei grundlegenden Renovierungsarbeiten oder bei einer Vermietung. Die Kinder können darüber hinaus verlangen, dass die Mutter anteilig die ortsübliche Miete zahlt.
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