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Allgemein
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Dienstag, 23. Februar 2010 |
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Seite 1 von 4 Nie zuvor gab es in Deutschland so viel zu erben wie heute: In den kommenden Jahren werden jährlich rund 130 Milliarden Euro vererbt, die Hälfte davon in Form von Immobilieneigentum.
Erben per Gesetz Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Gibt es mehr als einen Erben, muss sich die Erbengemeinschaft auf ein gemeinsames Vorgehen im Umgang mit dem Nachlass einigen. Dabei kommt es oft zu Konflikten. Können sich die Erben auf keine Lösung einigen, kann ein Mitglied der Erbengemeinschaft durch eine "Auseinandersetzungsklage" die Zustimmung der anderen Erben zu einem Teilungsplan erstreiten. Ist das Urteil rechtskräftig, wird der Nachlass - zum Beispiel die Immobilie oder das Grundstück - versteigert. "Der Erlös ist bei einer solchen Veräußerung jedoch meist wesentlich niedriger als bei einem normalen Verkauf", gibt Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse zu bedenken.
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