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Mieterschutz durch Energieausweis PDF Drucken E-Mail
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Montag, 22. Februar 2010
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Mieterschutz durch Energieausweis
Der Energieausweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und der Deutsche Mieterbund (DMB) empfehlen allen Mietern, sich vor Abschluss eines Mietvertrags den Energieausweis zeigen zu lassen.

Bisher erkundigen sich Mietinteressenten nur selten nach diesem Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie dokumentiert und das Eigentümer bei Vermietung von Wohnungen und Häusern vorlegen müssen. Die wichtigsten Informationen für Mieter zum Energieausweis haben die dena und der DMB jetzt in einem neuen Flyer zusammengefasst.

Ohne Energieausweis lassen sich die Kosten für Heizung und Warmwasser im Voraus nur schwer abschätzen. Bei vermeintlich günstigen Angeboten kommt die böse Überraschung dann mit der ersten Heizkostenabrechnung. Ungedämmte Altbauten mit veralteter Heiztechnik können, im Vergleich zu Neubauten oder umfassend energetisch sanierten Häusern, ein Vielfaches an Energie schlucken. Der Energieausweis hilft deshalb vor Vertragsabschluss mit Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Der Flyer gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, woran man den Unterschied zwischen den beiden Energieausweisvarianten - Bedarfs- und Verbrauchsausweis - erkennt, wie man aus den Angaben des Energieausweises die ungefähren Heiz- und Warmwasserkosten abschätzen kann und wer die Kosten des Energieausweises trägt.
Der Informationsflyer kann kostenlos auf den Internetseiten der dena oder des Mieterbundes heruntergeladen werden: www.zukunft-haus.info/publikationen oder www.mieterbund.de/klimaprojekt.html . Er ist auch bei den örtlichen DMB-Mietervereinen erhältlich.


 

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