Advertisement
Startseite
Das Warten versüßen PDF Drucken E-Mail
Montag, 23. November 2009
Bei einer Bauzeitverzögerungen kann dem Unternehmer ein Mehrvergütungsanspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B zustehen, wenn die Verzögerung weder von ihm noch allein vom Vorunternehmer zu vertreten ist.

Suche
Newsletter






Unwetterwarnungen

Aktuelle Unwetterwarnungen und Informationen zu Sturmschäden

Internetführer

dds Internetführer

Malerblatt Internetführer

Links

Malerblatt

Malerblatt Wissen

Malerblatt Blog

Sturmschäden

Dach decken