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Neue EU/EWR-Handwerk-Verordnung |
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Mittwoch, 2. Januar 2008 |
Der Bundesrat hat der Verordnung für Staatsangehörige der EU, der EWR und der Schweiz für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 national umgesetzt.
Sie regelt sowohl die Anerkennung von Berufserfahrung als auch von Ausbildungsnachweisen von ausländischen Handwerkern, die sich in Deutschland niederlassen wollen. Außerdem wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine vorübergehende und gelegentliche grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im Inland zulässig ist.
Auch für deutsche Staatsangehörige, die ihre Berufsqualifikation - oder Teile davon - in anderen Mitgliedstaaten der EU, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR oder in der Schweiz erworben haben, ist die Anerkennung dieser Berufsqualifikation in der EU/EWR-Handwerk-Verordnung geregelt.
Die EU-EWR-Handwerk-Verordnung setzt auch die Höherstufung der deutschen Meisterausbildungen für Handwerker in dem EU-System der Berufsanerkennung um. Das Gemeinschaftsrecht erkennt jetzt ausdrücklich die hohe Qualifikation der deutschen Handwerksmeister an.
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