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Rechtsicherheit für mitarbeitende Familienangehörige PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 27. Dezember 2007

Zum 1. Januar 2008 plant der Gesetzgeber Änderungen zum Verfahrensrecht der Sozialversicherung (Sozialversicherungsänderungsgesetz). Hervorzuheben sind die geplanten Neuregelungen bei zu Unrecht entrichteten Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Statusfeststellung von beschäftigten Kindern im Rahmen von familiärer Mitarbeit. Der ZDH hat sich gemeinsam mit den Unternehmerfrauen des Handwerks für diese Regelung eingesetzt, um bei den Betroffenen mehr Rechtsicherheit zu schaffen.
Wird im Rahmen eines Statusverfahrens, also der Überprüfung, ob für den im Familienbetrieb mitarbeitenden Angehörigen Sozialbeiträge zu Recht entrichtet werden, festgestellt, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht, gelten zukünftig die länger als vier Jahre zurückliegenden Rentenbeiträge als Pflichtbeiträge. Sie können dann nicht mehr – wie derzeit für bis zu 30 Jahre zurück - erstattet werden.
Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter:
http://www.zdh.de/index.php?id=7661&rid=t_4124&mid=530&jumpurl=-8 )