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Neues Merkblatt zum Umweltschadensgesetz |
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Donnerstag, 20. Dezember 2007 |
Am 14. November ist das neue Umweltschadensgesetz in Kraft getreten, das die Haftungsgrundlagen für Unternehmen neu regelt. Wann und welche Pflichten entstehen, wer im Zweifelsfall die Kosten übernimmt, darüber informiert ein Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
Unter anderem wird erläutert, wann Pflichten nach dem Umweltschadensgesetz entstehen, wer die Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen tragen muss, welche Pflichten die Schadensverantwortlichen haben oder welche Fristen und Termine gelten.
http://www.dihk.de/inhalt/download/umweltschadensgesetz.pdf
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