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Rußfilterpflicht für Kaminöfen |
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Montag, 26. November 2007 |
Schon bald könnte die Bundesregierung entscheiden, dass Holzöfen mit Rußfiltern nachgerüstet oder erneuert werden müssen. So soll der Feinstaubausstoß verringert werden. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine entsprechende Novelle der Bundes-Immissionsschutzverordnung veröffentlicht, die Anfang 2008 im Kabinett beraten werden soll.
Der vorliegende Entwurf sieht erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen im Betrieb und für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte werden von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter erreicht.
Auch für bestehende Anlagen sollen bestimmte Grenzwerte festgelegt werden. Sofern für diese Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage im Rahmen eines langfristig angelegten Sanierungsprogramms in den Jahren 2014 bis 2024 ausgetauscht werden. Ausgenommen vom Sanierungsprogramm sind private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden.
Das Ministerium begründet die geplante Filterpflicht mit der Gesundheitsgefahr, die vom Feinstaub ausgeht. Holzöfen pusteten mehr Feinstaub in die Luft als alle Dieselfahrzeuge in Deutschland, einschließlich der Lastwagen, zusammen.
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