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Bauvorlageberechtigung für Rosenheimer Innenausbauingenieure PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 7. November 2007
Die neue Bayerische Bauordnung berücksichtigt Absolventen des Studienganges Innenausbau der FH Rosenheim als bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser. In der Neufassung der Bayerischen Bauordnung vom 14. Juli 2007, die am 1. Januar 2008 eingeführt wird, wurde der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert. Ingenieure und Ingenieurinnen der Fachrichtung Innenausbau der FH Rosenheim sind nach zwei Jahren praktischer Tätigkeit in dieser Fachrichtung "für die Planung von Innenräumen und die damit verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden" bauvorlageberechtigt (Art. 61 Abs. 4 Nr. 5 BayBO 2008).
Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist. Die Vorlageberechtigung für die Rosenheimer Innenausbau-Ingenieure erstreckt sich darüber hinaus auch auf die Erstellung der bautechnischen Nachweise, z.B. die Nachweise des Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutzes (Art. 62 BayBO 2008). Außerhalb Bayerns kann personenbezogen nach Rücksprache mit der örtlichen Genehmigungsbehörde und Verweis auf die Regelung der Bayerischen Bauordnung eine Aufnahme in die Liste der Bauvorlageberechtigten im Zuständigkeitsbereich der Behörde erfolgen. Ebenfalls möglich ist der Beitritt zur jeweiligen Ingenieurekammer des Bundeslandes.
Die ersten Absolventen des noch jungen und in Deutschland einzigartigen Studienganges werden im Jahr 2008 in das Berufsleben eintreten und bereits von der Bauvorlageberechtigung profitieren.
Weitere Informationen unter
http://www.fh-rosenheim.de/iab.html.