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Neuerungen beim Energieausweis |
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Mittwoch, 3. Oktober 2007 |
Ab 2008 werden Energieausweise auch bei Verkauf und Vermietung von bestehenden Gebäuden Pflicht. Das ist die wichtigste Neuerung der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007).
Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft. Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, benötigen den Energieausweis ab 1. Juli 2008. Eigentümer jüngerer Wohngebäude müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel ab 1. Januar 2009 vorlegen können. Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 1. Juli 2009 den Energieausweis haben. Die Ausweise sind zehn Jahre gültig.
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