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Jeder vierte beantragt Meister-BAföG |
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Dienstag, 4. September 2007 |
Das seit 2002 geltende Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz Meister-BAföG genannt, hat sich bewährt. Im Jahr 2006 haben sich 112 Meisterprüflinge bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken Bescheinigungen für einen BAföG-Antrag ausstellen lassen. Somit stellte rund jeder vierte Meisterprüfungsteilnehmer einen Antrag auf Meister-BAföG.
Handwerkerinnen und Handwerker, die sich auf die Meisterprüfung oder andere Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten, können Meister-BAföG beantragen. Dabei ist zu beachten, dass die Antragstellerinnen und Antragssteller noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.
Gefördert werden sowohl die Kosten für die im Rahmen der Fortbildung anfallenden Maßnahmen in Form eines Darlehens und eines Zuschusses als auch die Kosten für den Unterhalt in Form eines Darlehens. Zudem können die Meisterschülerinnen und -schüler für die Kosten der Anfertigung des Meisterstücks und die Prüfungsgebühr Fördermittel erhalten.
Mit dem Erlass von 66 Prozent der Darlehensrückzahlung bei Existenzgründung beziehungsweise Betriebsübernahme innerhalb der ersten drei Jahre nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme stärkt das Meister-BAföG auch die Existenzgründungsbemühungen junger Meisterinnen und Meister.
Nähere Informationen gibt es im Internet unter http://www.hwk-heilbronn.de, Aus- und Weiterbildung, Fördermöglichkeiten, Meister-BAföG. |