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Neue Güte- und Prüfbestimmungen PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 21. August 2007
Mit den Güte- und Prüfbestimmungen werden die für Holzschutzmittel mit Gütezeichen notwendigen Anforderungen an die biologische Wirksamkeit, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Umweltverträglichkeit festgelegt, deren Einhaltung durch die Überwachung der Herstellung gesichert wird. Sie bilden die Grundlage für die Verleihung des „RAL-Gütezeichens Holzschutzmittel“ durch die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., Seligenstadt.
Die Güte- und Prüfbestimmungen für RAL-Holzschutzmittel sind jetzt überarbeitet und lösen die bisher gültigen Bestimmungen vom Mai 2000 ab. Neben den mit Blick auf die Biozid-Richtlinie notwendigen Aktualisierungen und den redaktionellen Anpassungen an neue Normen enthält die Neufassung auch eine Reihe substanzieller Änderungen. Dazu zählen veränderte Einbring- und Prüfmengen ebenso wie Vereinfachungen bei der Zulassung rezeptur-identischer Mittel. Auch im Bereich der Überwachung haben neue Erkenntnisse aus der Prüfpraxis Einzug in die Güte- und Prüfbestimmungen gefunden. Dies betrifft u.a. völlig neu ermittelte Werte über die Wirkstoffgehalte von Holzschutzmitteln.
Die neuen Güte- und Prüfbestimmungen können zum Preis von 15 Euro (einschließlich MwSt. und Porto) gegen Vorkasse, Konto-Nummer 358843 bei Sparkasse Frankfurt (BLZ 50050201) angefordert werden bei
Gütegemeinschaft Holzschutz-
mittel e.V., Postfach 1129,
63487 Seligenstadt.