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Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz verabschiedet |
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Samstag, 14. Juli 2007 |
Der Hessische Landtag hat am 5. Juli 2007 ein neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) beschlossen. Neben der Zusammenfassung der bisherigen Rechtsgrundlagen in einem Gesetz sind vor allem die Bestimmungen über die Bestattung eines vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats totgeborenen Kindes oder eines Fötus, der Verzicht auf die Verwendung dauerhafter Urnen sowie die Beibehaltung des Friedhofs- und Bestattungszwanges. Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz die Möglichkeit von Wald-Bestattungen innerhalb eingefriedeter Areale und kommt dem Anliegen von Verstorbenen muslimischen Glaubens entgegen.
Das Gesetz ist in einigen Stellen bewusst offen und überträgt die Entscheidungsmöglichkeit auf die Kommunen. Daher werde es nach Überzeugung des hessischen Bestattungsgewerbes nun wesentlich darauf ankommen, wie dieses Gesetz vor Ort in den Städten und Gemeinden gelebt werde. |