Advertisement
Startseite arrow Nachrichten arrow Bundesregierung korrigiert ihren Beschluss zur EnEV
Bundesregierung korrigiert ihren Beschluss zur EnEV PDF Drucken E-Mail
Freitag, 29. Juni 2007
Tischler und Schreiner gehören jetzt doch zum Kreis der Ausstellungsberechtigten für den Gebäudeenergieausweis. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) gebilligt, den der Bundesrat zuvor beschlossen hatte. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen; laut dem federführenden Bundesbauministerium tritt die EnEV zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Sie regelt die Einführung des Gebäudeenergieausweises.

"Die Bundesregierung hat ihren Kurs korrigiert, sie hat die richtige Entscheidung getroffen", kommentiert die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH), Dr. Bettina Wehrisch. "Tischler und Schreiner sind durch ihre Ausbildung mindestens genauso qualifiziert, den Gebäudeenergieausweis auszustellen, wie andere Gewerke, die im ersten Beschluss des Kabinetts ausdrücklich genannt wurden.“

Der EnEV-Entwurf, den die Regierung Ende April dieses Jahres beschlossen hatte, sprach im Zusammenhang mit der Ausstellungsberechtigung nur von zulassungspflichtigen Gewerken, "die dem Hochbau zugerechnet werden können". Aufgeführt wurden unter anderem Maurer, Zimmerer und Dachdecker – Tischler und Schreiner jedoch nicht. Auch andere relevante Gewerke waren ausgeschlossen.

Nach entschiedenem Protest von Seiten des BHKH und anderer Handwerksverbände spricht die EnEV nun von zulassungspflichtigen Gewerken aus dem "Bau- und Ausbau-Gewerbe". Dazu gehören auch die Tischler und Schreiner. Voraussetzung zur Erstellung des Energieausweises bleibt für Handwerksmeister der erfolgreiche Abschluss einer Fortbildung zum Gebäudeenergieberater.