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Gebäudeenergieausweis: ZDH erreicht Zulassung für qualifizierter Handwerker |
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Donnerstag, 28. Juni 2007 |
Die qualifizierten und fortgebildeten Fachleute des Handwerks werden künftig zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen zugelassen. Das hat der Bundesrat am 8. Juni 2007 beschlossen. Damit wurden die Vorschläge des Handwerks von den Bundesländern aufgegriffen.
Anders als im Entwurf des Bundeskabinetts vorgesehen, wird der Kreis der Ausstellungsberechtigten aus dem Handwerk weit gefasst. Er soll künftig alle Personen umfassen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche. Damit wird Rechtssicherheit für die Geprüften Gebäudeenergieberater geschaffen und die Qualifikation und Leistungsfähigkeit der entsprechend fortgebildeten Handwerker anerkannt.
Dem korrigierten Verordnungstext muss nunmehr wiederum das Bundeskabinett zustimmen
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