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Vest-Wood muss querfurnierte Zargen zurückziehen PDF Drucken E-Mail
Freitag, 15. Juni 2007
Das Landgericht München hat mit Urteil vom 29. März 2007, der von der kleinen Türenmanufaktur beantragten einstweiligen Verfügung gegen die Firma Vest-Wood stattgegeben. Damit ist es der Firma Vest-Wood untersagt, querfurnierte Zargen herzustellen, anzubieten oder in den Verkehr zu bringen.
Mehrere Firmen hatten im Januar auf der Bau in München querfurnierte Zargen gezeigt, darunter auch der Hersteller Vest-Wood, die von der KTM geschützte Designmerkmale (Geschmacksmusterschutzrechte) aufwiesen.