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ZDH: Handwerk darf bei der neuen Novelle der Energieeinsparverordnung nicht ausgegrenzt werden |
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Donnerstag, 7. Juni 2007 |
Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung droht das Bundeskabinett zahlreiche hoch qualifizierte und spezifisch fortgebildete Handwerksmeister von der Ausstellung des ab 2008 geltenden Gebäudeenergieausweises auszuschließen. Der ZDH wendet sich entschieden gegen die Ausgrenzung und will im Bundesratsverfahren eine breite Zulassung der qualifizierten Gebäudeenergieberater erreichen. Diesbezüglich wurde ein konkreter Formulierungsvorschlag für die Ausstellungsberechtigung der aus dem Handwerk kommenden Personen erarbeitet:
„Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche,“
Der Formulierungsvorschlag wurde den zuständigen Bau- und Wirtschaftsminister der Länder sowie dem federführenden Bundesratsausschuss mit der Bitte um Unterstützung für eine breite Zulassung der qualifizierten Handwerker zugeleitet.
Quelle ZDH
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