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Montag, 23. April 2007 |
Am 7. März 2007 ist eine neue Verordnung zu Lärm und Vibration am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Entsprechend informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit Schreiben vom 19. März 2007.
In der Verordnung werden neue Grenzwerte festgelegt: So sind künftig bereits Lärmbereiche ab einer durchschnittlichen täglichen Lärmbelastung von 80 Dezibel (bisher 85 Dezibel) zu kennzeichnen. Wird dieser Wert überschritten, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen durchführen, um die Exposition zu verringern. Für den Bereich Vibrationen legt die Verordnung ebenfalls Grenzwerte fest. Sobald diese überschritten werden, sind ebenfalls bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Übergangsvorschriften sind u. a. für Baumaschinen vorgesehen (vgl. § 17).
Die derzeitige Ausgestaltung der Verordnung, z.B. der Verweis auf den Stand der Technik (§ 2), macht eine Konkretisierung erforderlich. Die ergänzenden Regeln werden daher vor allem die in der Verordnung enthaltenen Normbezüge genauer definieren. Die aktuelle Verordnung können Sie unter http://www.handwerk-bw.de herunterladen.
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