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Keine Ausnahmen bei Rente mit 67 |
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Mittwoch, 14. März 2007 |
Das Handwerk lehnt Ausnahmen bei der Rente mit 67 ab. Das bekräftigt ZDH-Präsident Otto Kentzler im Interview mit dem Handelsblatt. Die so genannte 45er-Regelung begünstige gerade nicht die körperlich schwer arbeitenden Handwerker. Das Handwerk regt Regelungen für einen gleitenden Übergang in die Rente an. Dazu Otto Kentzler im Interview: "Wir müssen für ältere Arbeitnehmer in körperlich anstrengenden Berufen einen gleitenden Übergang ermöglichen. Dazu gehört Teilzeitbeschäftigung im Betrieb mit gleichzeitigem Bezug einer Teilrente, aber auch Qualifizierungsmaßnahmen, die andere Tätigkeiten im Betrieb ermöglichen."
"Das Handwerk war jedoch von Anfang an gegen die geförderte Altersteilzeit. Die Beschäftigungseffekte sind marginal, die Kosten exorbitant. Genutzt wird sie von Großunternehmen und der öffentlichen Hand, bezahlt wird sie nicht zuletzt durch die Beiträge unserer Betriebe. Die Förderung muss daher wie geplant auslaufen."
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