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Informationen zur Reach-Verordnung |
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Dienstag, 20. Februar 2007 |
Die Verordnung zur Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien, die so genannte REACH-Verordung wurde am 18. Dezember 2006 vom Umweltrat beschlossen und tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Mit der neuen Verordnung soll die Industrie stärker als bisher in die Verantwortung für ihre Produkte genommen werden. Da die gesamte Produktionskette in die Erfassung und Weitergabe von Informationen verpflichtend einbezogen ist, sind von der umfangreichen Verordnung nicht nur die chemische Industrie betroffen, sondern auch zahlreiche Betriebe, die als so genannte „nachgeschaltete Anwender“
chemische Stoffe oder Zubereitungen verwenden.
Im letzten Jahr wurde durch das Umweltministerium, die LUBW, den BWHT und andere Wirtschaftsorganisationen das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg gegründet, um insbesondere die mittelständischen Unternehmen aus Baden-Württemberg bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. Ein zentraler Baustein des Netzwerkes ist das Internetportal, das seit November letzten Jahres online ist:
www.reach.baden-wuerttemberg.de
Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat unter Mitwirkung verschiedener Wirtschaftsorganisationen eine Informationsplattform eingerichtet. In der REACH-Wissensdatenbank finden sich eine Sammlung mit Antworten auf typische Fragestellungen.
http:// www.reach-net.com
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