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Handwerk begrüßt Erbschaftssteuerurteil |
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Mittwoch, 7. Februar 2007 |
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer wertet der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler positiv: "Es macht den Weg frei für eine Reform des Erbschaftssteuerrechtes.“ Und: "Wichtig für die künftigen Betriebsübergaben im Handwerk ist: Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Gesetzgeber bei einer Reform der Erbschaftssteuer ausdrücklich Spielraum für Verschonungsregeln beim Betriebsvermögen ein. Genannt werden Gründe des Gemeinwohls, das ist etwa der Erhalt von Arbeitsplätzen. Damit ist insbesondere die Möglichkeit eines Abschmelzens der Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren der Fortführung eines Betriebs verfassungsrechtlich bestätigt worden."
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