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Angaben in geschäftlichen E-Mails |
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Mittwoch, 31. Januar 2007 |
Das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) vom 10. November 2006 erweitert seit Jahresanfang die an Geschäftsbriefe gestellten formalen Anforderungen.
Die Pflichtangaben, die Kaufleute / Firmen bislang nur auf den gedruckten Geschäftsbriefen anbringen mussten, wie etwa Bezeichnung der Firma, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht, Handelsregisternummer, ggf. Geschäftsführer, ggf. Vorstandsmitglieder, ggf. Aufsichtsratsvorsitzender,
gelten nun auch in Geschäftsbriefen „gleichviel welcher Form“, somit auch für E-Mails.
Ausnahmen macht der Gesetzgeber weiterhin nur, wenn Mitteilungen oder Berichte im Rahmen bestehender Geschäftsverbindungen erfolgen und hierbei auszufüllende Formulare verwendet werden.
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