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Entfernungspauschale wurde gekürzt |
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Donnerstag, 25. Januar 2007 |
Einschneidende Änderungen gibt es bei der Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit. Sie wird 2007 erst ab dem 21. Kilometer berechnet. Wer bis zu 20 Kilometer zur Arbeit fahren muss, bekommt keine Entfernungspauschale mehr.
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