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KfW: Deutlich verbesserte Kreditkonditionen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden |
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Sonntag, 5. Februar 2006 |
Im Vorgriff auf das 25-Milliarden-Programm der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung startet die KfW Förderbank ab sofort Verbesserungen und Vergünstigungen im CO2- Gebäudesanierungsprogramm und in den Programmen »Wohnraum Modernisieren« und »Ökologisch Bauen.« Diese Programme sind Bestandteil der Förderinitiative »Wohnen, Umwelt, Wachstum«. Dazu werden Restmittel in der Größenordnung von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sind bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2006 und der Freigabe der 1,4 Milliarden Euro für das neue Programm ab sofort positive Wirkungen aus der Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung zu erzielen.
Die deutlich verbesserten Förderbedingungen der drei KfW- Programme geben Anreize, bundesweit Modernisierungs- und Sanierungsinvestitionen zu tätigen.
Neben den Verbesserungen zum 1. Februar sollen mit dem In-Kraft-Treten des Bundeshaushaltes im Sommer Zuschüsse vor allem an selbst nutzende Eigentümer und Kredite an die Kommunen zur Sanierung von Schulen und Kindergärten zur Verfügung gestellt werden.
Die geänderten KfW-Programme im Detail
In den Programmen »CO2-Gebäudesanierung«, »Wohnraum Modernisieren« und »Ökologisch Bauen« sind die Zinssätze deutlich gesenkt worden. Weiter ist ab 1. Februar 2006 durch die Einführung einheitlicher Förderhöchstbeträge von 50.000 Euro pro Wohnung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Regel eine Vollfinanzierung aus Förderkrediten möglich (bisher galt im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ein Förderhöchstbetrag von 250 Euro/qm Wohnfläche). Für allgemeine – nichtenergetische – Sanierungsmaßnahmen liegt der Betrag sogar bei 100.000 Euro.
1. KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden besonders energiesparende Maßnahmen gefördert, die zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um mindestens 40 kg pro qm und Jahr beitragen.
- In diesem Programm werden weiterhin umfassende energetische Modernisierungen, d. h. die bekannten Maßnahmenpakete 0 bis 4 gefördert. Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Altheizungen und Maßnahmen, die eine CO2-Einsparung von weniger als 40 kg pro m2 und Jahr erreichen, werden künftig im Programm Wohnraum Modernisieren gefördert.
- Der Zinssatz liegt bei einer 20-jährigen Laufzeit bei effektiv 1 Prozent p. a. (weitere Konditionen siehe Tabelle).
- Der Förderhöchstbetrag wird von 250 Euro pro m2 Wohnfläche auf 50.000 Euro pro Wohneinheit umgestellt, wodurch in der Regel Vollfinanzierungen ermöglicht werden.
- In Zukunft wird die Förderung auf Wohngebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden, erweitert (bislang einschließlich 31.12.1978). Neben Wohngebäuden im engeren Sinne sind zukünftig auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime förderfähig.
2. Wohnraum Modernisieren
In diesem Programm werden alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert. Hierbei unterscheidet sich der Zinssatz zwischen energetischen Öko-Plus-Maßnahmen (z.B. Heizungs-, Fensteraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle) und so genannte Standard-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau, Baderneuerung).
- Der Zinssatz liegt für eine Öko-Plus-Maßnahme, 20 Jahre Laufzeit bei effektiv 2,02 Prozent p. a. (weitere Konditionen siehe Tabelle).
- Zusätzlich zu den bisherigen Öko-Plus-Maßnahmen werden fortan die Erneuerung der Fenster sowie der Austausch von Einzelöfen und Nachtspeicherheizungen gefördert.
- Der Förderhöchstbetrag für Öko-Plus-Maßnahmen beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Für Standard-Maßnahmen bleibt der Förderhöchstbetrag wie bislang bei 100.000 Euro pro Wohneinheit.
3. Ökologisch Bauen
In diesem Programm werden die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden (Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40 oder 60 kWh/qm und Jahr sowie Passivhäuser) sowie der Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.
- Der Zinssatz liegt für Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser für 20 Jahre Laufzeit bei effektiv 1 Prozent p. a.
- Im Programm Ökologisch Bauen werden für Energiesparhäuser 40 und 60 sowie für Passivhäuser bessere Zinskonditionen und Förderhöchstbeträge von 50.000 Euro (bisher beim Energiesparhaus 60 nur 30.000 Euro und bei Heizungstechnik mit erneuerbaren Energien 10.000 Euro) angeboten. |