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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Bundesvereinigung Bauwirtschaft gegen Herkunftslandprinzip PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 5. Februar 2006
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, der Zusammenschluss des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks appellierte heute noch einmal an die Bundesregierung, sich für das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung einzusetzen.
Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, den Zugang von Dienstleistungsanbietern zu den Märkten aller EU-Mitgliedstaaten im Sinne eines Dienstleistungsbinnenmarkts zu erleichtern. Zur Verwirklichung dieses Zieles stehen sich derzeit in der Diskussion zwei verschiedene Ansätze gegenüber, das Herkunftslandprinzip und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung.
Das Herkunftslandprinzip bezieht sich neben dem Marktzugang auch auf die Modalitäten der Dienstleistungsausübung. Dadurch droht die Situation, dass in jedem Mitgliedstaat 25 verschiedene Rechtsordnungen zur Anwendung kommen, da der Dienstleistungserbringer bei grenzüberschreitender Tätigkeit seine Rechtsordnung in das Zielland »exportiert«.
»Dies kann nicht im Sinne von Unternehmen wie Verbrauchern sein«, erklärte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Prof. Dr. Karl Robl.
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung differenziert - anders als das Herkunftslandprinzip - sachgerecht zwischen dem Marktzugang einerseits und den Modalitäten der Dienstleistungsausübung andererseits. »Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass es nicht zum befürchteten Lohn- und Sozialdumping kommt, da die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes ebenso wie die dort geltenden Umwelt- und Sicherheitsstandards einzuhalten wären«, erklärte Robl weiter.
»Die Bundesregierung muss sich diese Position zu eigen machen – auch im Interesse der 2,7 Millionen Beschäftigten des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks, deren Arbeitsplätze durch Billiganbieter und Lohndumping gefährdet werden«, so Robl abschließend.