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Handwerkskammer Heilbronn-Franken: Niedriges Qualifikationsniveau bei Existenzgründern |
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Dienstag, 31. Januar 2006 |
Mit 11 466 eingetragenen Betrieben hat die Handwerkskammer Heilbronn-Franken wieder den Stand von 1998 und damit Rekordhöhe erreicht. Dies bedeutet ein Plus von 223 Unternehmen gegenüber dem Vorjahr.
Im zulassungspflichtigen Handwerk, das nur mit Meisterbrief oder einer vergleichbaren Qualifikation ausgeübt werden kann, waren zum 31. Dezember 2005 8199 Betriebe eingetragen. Dies entspricht einer Steigerung von 46 Betrieben. Im zulassungsfreien Handwerk, das ohne Meisterprüfung ausgeübt werden kann, ist die Zahl der Betriebe auf 1444 Betriebe angewachsen, was einen deutlichen Anstieg von 152 Betrieben bedeutet. Im handwerksähnlichen Gewerbe hat sich die Anzahl der Betriebe von 1796 auf 1816 erhöht. Als Kleinunternehmer haben sich im Kammerbezirk insgesamt sieben Einzelunternehmer selbstständig gemacht.
Die höchsten Zuwächse im zulassungspflichtigen Handwerk verzeichneten die Friseure: Mit 921 eingetragenen Betrieben konnten sie ihre Spitzenposition in der Betriebsstatistik noch weiter ausbauen. Im zulassungspflichtigen Bereich insgesamt geht ein Großteil der Neugründungen (35 Prozent) auf Sonderbewilligungen wie etwa die Altgesellenregelung zurück. Danach kann sich ein Handwerker nach sechs Jahren Tätigkeit als Geselle – davon vier Jahre in leitender Position – im zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen.
Im zulassungsfreien Handwerk gab es die größten Steigerungen bei den Fliesenlegern (plus 76 Betriebe), gefolgt von den Raumausstattern mit 34 neu eingetragenen Betrieben. Auffällig in diesem Bereich ist das niedrige Qualifikationsniveau der Existenzgründer: Knapp 90 Prozent aller neu eingetragenen Betriebsinhaber verfügt über keinerlei nachgewiesene Qualifikation wie etwa Gesellen- oder Meisterbrief.
Das handwerksähnliche Gewerbe, das ebenfalls ohne Qualifikationsvoraussetzungen ausgeübt werden kann, verzeichnet einen Zuwachs von 20 Betrieben, der sich vor allem auf das Kosmetikgewerbe zurückzuführen lässt. Im handwerksähnlichen Gewerbe verfügen 97 Prozent aller neu eingetragenen Betriebe über keinerlei Qualifikationsnachweis.
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