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Saison-Kurzarbeitergeld gegen Winterarbeitslosigkeit PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 22. Januar 2006
Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf Das Bundeskabinett hat am 18. Januar einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Kurzarbeitergeldes für Saisonkräfte verabschiedet. Damit wird vor allem in der Bauwirtschaft, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen die hohe Arbeitslosigkeit im Winter gesenkt.

Unternehmen in witterungsabhängigen Branchen erhalten danach von Dezember bis März Anspruch auf Ersatzleistungen. Sie brauchen ihre Beschäftigten in dieser Zeit dann nicht mehr witterungs- oder auftragsbedingt entlassen.

Das Kurzarbeitergeld wird aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Trotzdem wird die Arbeitslosenversicherung entlastet. Denn: Das Melden der Arbeitslosigkeit, die Vermittlungsbemühungen und Leistungsbearbeitungen sowie die spätere Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit verursachten höhere Kosten.

Saison- Kurzarbeitergeld im Einzelnen
Während der Wintermonate Dezember bis März erhalten Beschäftigte in witterungsabhängigen Branchen ein Ersatzentgelt von 60 Prozent des Netto-Einkommens, Eltern erhalten 67 Prozent. Die Regelung greift bereits ab der ersten Ausfallstunde.

Die Unternehmen müssen lediglich die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Diese werden auch abgesenkt. Sie beziehen sich nur noch auf 80 Prozent des Lohnes, der ohne Arbeitsaufall verdient worden wäre.

Der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré, Verhandlungsführer der Arbeitgeber der Bauwirtschaft in der letzten Tarifrunde, begrüßte inzwischen die Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes: »Das Saison-Kurzarbeitergeld ist ein Beispiel dafür, wie mit einer innovativen Tarifpolitik und entsprechender Flankierung durch den Gesetzgeber die Arbeitslosenversicherung und damit die Allgemeinheit entlastet und gleichzeitig ein sozialpartnerschaftlich entwickeltes Modell zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit honoriert werden kann«, erklärte Dupré in Berlin.