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Degressive Abschreibung 2006 - 50 Prozent mehr Investitionskosten absetzen |
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Mittwoch, 18. Januar 2006 |
Nach dem Koalitionsvertrag sollen die "Abschreibungsbedingungen zeitlich befristet bis 31.12.2007 entsprechend dem Stand vor dem Jahr 2000 verbessert werden". Das betrifft insbesondere die degressive Abschreibung von Gegenständen des beweglichen Anlagevermögens. Für Anschaffungen in den Jahren 2006 und 2007 steigt die degressive Abschreibung von 20 % auf 30 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Dies bedeutet eine Erhöhung des AfA-Satzes um 50 %.
Dennoch ist Vorsicht geboten: Diese Steueränderungen sollen zwar schon ab dem 01.01.2006 gelten, die dazu erforderlichen Gesetzesänderungen sollen aber erst im ersten Quartal 2006 von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Sie gelten dann rückwirkend ab dem 01.01.2006.
Degressive Abschreibung bedeutet Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen. Zu Beginn eines Abschreibungszeitraumes können also höhere Beträge abgeschrieben werden als in späteren Jahren. Damit lässt sich zu Beginn der Nutzungsdauer mehr abschreiben und der Gewinn stärker drücken. Es gibt verschiedene Formen der degressiven Abschreibung, wobei steuerlich zulässig aber nur die Buchwertabschreibung ist, das heißt, die degressive Abschreibung mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert.
Der Prozentsatz für die degressive Abschreibung von Wirtschaftsgütern, die seit dem 01.01.2001 angeschafft oder hergestellt wurden, beträgt das zweifache der linearen Abschreibung, höchstens aber 20 %. Bei einer Nutzungsdauer bis zu zehn Jahren beträgt die degressive Abschreibung immer 20 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bei einer Nutzungsdauer von mehr als zehn Jahren nimmt man immer den zweifachen Wert der linearen Abschreibung.
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