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Mit dem Meisterbrief an die Uni PDF Drucken E-Mail
Montag, 2. Januar 2006
Baden-Württemberg ändert Hochschulgesetz Bisher war es in Baden-Württemberg für Handwerksmeisterinnen und -meister ohne Abitur nicht leicht, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Hindernisse beim Erlangen einer zusätzlichen akademischen Qualifikation stellten unter anderem komplizierte Bewerbungsverfahren, das Erreichen einer bestimmten Note in der Meisterprüfung und Zulassungsprüfungen dar. All dies gehört nun der Vergangenheit an. Denn mit der im Landtag vor kurzem verabschiedeten Neufassung des baden-württembergischen Hochschulgesetzes hat sich einiges grundlegend verändert.

Nun können Meisterinnen und Meister unabhängig von der Note ihrer Meisterprüfung und ohne gesonderte Eignungsprüfung ein Studium in einem Fach, das ihrer Ausbildung entspricht, aufnehmen. Unproblematisch ist somit beispielsweise das Maschinenbau- oder Betriebswirtschaftsstudium für eine Mechanikermeisterin.

»Die Neuregelung verstärkt die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit einer handwerklichen Ausbildung. Erfreulich ist, dass die Änderung des Hochschulgesetzes nicht zuletzt auch den Wissensaustausch zwischen Theorie und Praxis fördert. Und hiervon werden beide Seiten profitieren«, betont Gerhard Pfander, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Zudem sei eine vom Handwerk seit langem erhobene Forderung nach Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung erfüllt worden. »Die berufliche Bildung endet nicht mehr in der Sackgasse«, stellt Pfander erfreut fest.

Welcher Studiengang mit welcher Meisterausbildung jeweils gewählt werden kann, erfahren Interessenten von den Hochschulen im Frühjahr 2006. So werden sich die Bewerber rechtzeitig zu den üblichen Fristen Mitte Juli in einen Studiengang einschreiben können, denn das neue Zugangsverfahren wird erstmals ab dem Wintersemester 2006/2007 Anwendung finden.

Nähere Informationen gibt es bei Andreas Spielmann von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon 0 71 31-7 91-1 60.