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Abmahnung bei unerlaubter Nebentätigkeit PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 28. Dezember 2005

Wenn Mitarbeiter unerlaubt einer Nebentätigkeit nachgehen, muss der Arbeitgeber reagieren. Der Mitarbeiter kann abgemahnt werden. So z. B.:

Sehr geehrter Herr ...,
zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt haben. Ihr im Folgenden geschildertes Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten hinzuweisen.

Wir sind am ... darüber informiert worden, dass Sie entgegen der arbeitsvertraglichen Verpflichtung in § ... mindestens seit dem ... eine nicht genehmigte Nebentätigkeit als ... ausüben. Dabei haben Sie nicht beachtet, dass Sie vor Aufnahme einer solchen Nebentätigkeit unsere Zustimmung als Arbeitgeber einholen müssen.

In dem am … geführten Gespräch haben Sie uns in Gegenwart der Zeugen, Frau .... und Herr …, mitgeteilt, dass Sie regelmäßig Dienstags und donnerstags in der Zeit von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr einer Nebentätigkeit als … nachgehen.

Sie haben damit Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Wir erwarten, dass Sie diese Nebentätigkeit in dem oben geschilderten Umfang einstellen, weil Sie andernfalls gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Wir fordern Sie deshalb ausdrücklich auf, das oben geschilderte Verhalten zukünftig zu unterlassen und Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen. Im Falle der Wiederholung des in dieser Abmahnung gerügten Verhaltens behalten wir uns vor, Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich, ggf. auch außerordentlich fristlos zu kündigen. Eine Durchschrift dieser Abmahnung legen wir in der Personalakte ab.

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Empfangsbestätigung
Hiermit bestätige ich, die Abmahnung vom … am … zur Kenntnis genommen zu haben.

Ort, Datum, Unterschrift Mitarbeiter