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Stolperstein Internet-Impressum
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Donnerstag, 15. Dezember 2005 |
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Die Firmenpräsentation im Internet gehört für die Mehrzahl der Handwerksbetriebe inzwischen zur Pflicht in Sachen Kundenorientierung. Ärger gibt es dabei jedoch immer wieder mit dem Impressum, das entweder ganz fehlt, nicht leicht genug zugänglich oder aber unvollständig ist. Bußgelder oder Abmahnungen können die Folge sein. Ein gesetzeskonformes Impressum muss Folgendes enthalten: Name und Straßen-Anschrift der Firma, bei juristischen Personen auch Name des/r Vertreter/s, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Name des redaktionell Verantwortlichen, Handwerksrollen- oder Handelsregisternummer, Angabe der Handwerkskammer sowie der gesetzlichen Berufsbezeichnung, des Staates, in dem diese verliehen wurde, und der berufsrechtlichen Regelung (zumeist HWO) sowie Umsatzsteueridentifikationsnummer. Kommerzielle Angebote müssen als solche ausgewiesen werden (»Dies ist der geschäftliche Internetauftritt der Firma XYZ«). Das Impressum muss von jeder Seite aus ohne längeres Suchen zu erreichen sein. Wichtig sind auch eine Distanzierung von den Inhalten verlinkter Angebote sowie eine Erläuterung, wie eventuell personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden. Weitere Erläuterungen unter www.anbieterkennzeichnungspflicht.de.
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