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Bau- und Ausbauunternehmen aus NRW erkunden den Schweizer Markt PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 4. Dezember 2005
Noch Plätze für Unternehmerreise im März frei Mehr als 30 Unternehmer aus den Bau- und Ausbauhandwerken waren der Einladung des Außenwirtschaftsprojektes »Steps« der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) gefolgt: Sie informierten sich bei der Kreishandwerkerschaft Heinsberg in Geilenkirchen über die Marktchancen auf dem Schweizer Markt im hochwertigen Innenausbau und seniorengerechten Bauen. Das Praxisseminar bereitete zudem auf eine Unternehmerreise vor, die im März in die Region Zürich führen wird. Einige Plätze für diese Reise sind noch frei.

Gründlich aufgeräumt wurde in dem Seminar mit dem Vorurteil, dass in der Eidgenossenschaft für deutsche Fachfirmen kein Markt bestehe. So ist die Anton Müther GmbH aus Haltern am See, spezialisiert auf den Sauna- und Wintergartenbau, seit drei Jahren bei unserem südlichen Nachbarn aktiv und will wegen der wachsenden Nachfrage im kommenden Jahr in Zürich sogar ein eigenes Verkaufsbüro eröffnen. Auslöser dieser Aktivitäten waren zunehmende Internetanfragen nach Saunaartikeln, die Ulrich Müther bewogen, sich für dieses Land zu interessieren. Der Zufall in Person eines begeisterten Auftraggebers, der Handelsvertreter ist, hat ihm nun den Weg geebnet zur eigenen Dependance, die die Ausweitung der Geschäfte auch auf gewerbliche Kunden, vor allem Hotels, ermöglichen soll.

Einig waren sich alle Schweiz-Kenner, dass die Nachfrage in der Schweiz nach qualifizierten Aus- und Umbauleistungen größer ist als das heimische Angebot und dass die Schweizer qualitätsbewusste, aber »pflegeleichte« Kunden seien: Sie kämen in Verhandlungen ohne Umschweife »auf den Punkt«, Mängelrügen brächten sie kaum vor, andererseits hielten sie das »Zahlungsziel sofort« präzise ein – bei Stundenverrechnungssätzen, die zum Teil erheblich über unseren liegen. Eine Kalkulation auf dieser Basis lasse auch den Fahrtaufwand verschmerzen sowie die vergleichsweise hohen Mindestlöhne, die ausländische Firmen ihren Mitarbeitern auf jeden Fall zahlen müssten.

Einstellen müsse man sich jedoch auf die besonderen Rahmenbedingungen in der Eidgenossenschaft, betonte Barbara Peinel, Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer München: Bei Elektro-, Gas- und Wasserarbeiten benötigt man eine Installationsbewilligung, ganz generell muss man sich aber anmelden, wenn man dort tätig werden will. Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen pro Unternehmen seien relativ problemlos möglich. Die Einhaltung der 90-Tage-Frist und beispielsweise auch der Arbeitszeitregeln werde zumeist penibel kontrolliert, ähnlich genau wie beim Zoll der Materialtransport. Fragen zur logistischen Abwicklung von Aufträgen in der Schweiz beantwortete Holger Ortwig von der der Spedition Hammer im Detail.

Die positive Bewertung des Schweizer Marktes bestärkten die »Steps«-Mitarbeiter für die geplante Unternehmerreise zu werben: Vom 21. bis 24. März bietet sie die Möglichkeit, den Schweizer Markt zu erkunden und vor Ort Gespräche mit Baurträgern, Generalunternehmen, Architekten und Planern von Wohnanlagen, Seniorenresidenzen und Hotels zu führen. Das Reiseprogramm schließt zudem den Besuch einiger Baustellen und Projekte ein, so dass die NRW-Handwerker einen Eindruck von der Bauweise und den technischen und gestalterischen Anforderungen erhalten. Auf dieser Basis können die Unternehmer den Schweizer Markt auf Chancen für ihren eigenen Betrieb hin überprüfen. Wer Näheres über diese Reise wissen möchte, kann sich bei Ute Schweren von der Handwerkskammer Aachen unter Tel. 0241/471-184 oder Petra Bonifas von der LGH unter Tel. 0211/30 10 8-361 informieren.