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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure muss auch bei Ebay-Auktionen eingehalten werden
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Dienstag, 15. November 2005 |
Bei Ebay werden immer wieder wettbewerbswidrige Angebote von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen eingestellt, die gegen die gesetzlich festgelegte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verstoßen.
Deshalb hat die Bundesingenieurkammer mit Ebay Gespräche geführt, in deren Ergebnis sich Ebay verpflichtet hat, die Einstellung derartiger Angebote zu verhindern und dagegen vorzugehen.
Ebay schaltet daher seit dem 28. Oktober beim Erstellen von Verkaufs-Angeboten in denen ingenieurspezifische Begriffe wie zum Beispiel »Bauantrag« oder »Statik« verwendet werden, automatisch einen gut sichtbaren Warnhinweis mit folgendem Wortlaut:
»Bitte beachten Sie, dass für Ingenieur- und Architektendienstleistungen eine gesetzlich verbindliche Honorarordnung (HOAI) besteht. Verstöße gegen die HOAI sind wettbewerbswidrig und können durch die Ingenieur- und Architektenkammern entsprechend geahndet werden.«
Außerdem wird mit einem Link auf die Internetseite www.bingk.de/hoai-info.htm bei der Bundesingenieurkammer verwiesen, wo weitere Hinweise zum Geltungsbereich der HOAI und die Sanktionsmöglichkeiten der Kammern bei wettbewerbswidrigen Angeboten gegeben werden.
Der Warnhinweis erscheint unmittelbar vor dem Abschluss der Angebotsfreigabe bei Aktivierung der Funktion »Artikel einstellen«. Der Warnhinweis, kann auch bei der Blockierung so genannter »Popups« nicht unterdrückt werden. Vor dem endgültigen Abschluss des Angebots wird der Ebay-Anbieter nochmals aufgefordert, sicher zu stellen, dass sein Angebot nicht gegen die gesetzlich geltenden Bestimmungen der HOAI verstößt.
Ingenieure, die trotz aller nun gegebenen Warnhinweise ihre Angebote einstellen, können durch die Ingenieurkammern der Länder abgemahnt werden. Im Übrigen hat Ebay zugesagt, wettbewerbswidrige Angebote nach entsprechenden Hinweisen der Kammern unverzüglich aus dem Netz zu entfernen. |