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Ausbildungsvergütung und Kindergeld zugleich PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 3. November 2005

In der Praxis kommt das immer wieder vor: Auszubildende erreichen die Verdienstgrenze, ab der das Kindergeld den Eltern gestrichen wird. Eine Vergütungserhöhung von wenigen Euro pro Monat kann damit für den Azubi und die Eltern zum großen Problem werden. Dazu muss man nur wissen:

* Die Verdienstgrenze liegt 2005 bei 7.680 Euro pro Jahr. Pro Monat ist das eine Ausbildungsvergütung von 640 Euro.

* Diese Verdienstgrenze war bis zu Beginn dieses Jahres „brutto“ zu verstehen, also als Einkommen einschließlich der Sozialbeiträge. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2005 hat diese Praxis mittlerweile untersagt. Es müssen alle Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungen abgezogen werden.