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Bauarbeitnehmer sollten jetzt Entschädigung für Resturlaub 2003 bei der Soka-Bau beantragen PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 19. Oktober 2005
Anträge noch bis 31. Dezember stellen Bauarbeitnehmer sollten ihre Anträge auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2003 noch bis zum 31. Dezember 2005 an Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) stellen. Denn nach diesem Stichtag verfällt der Anspruch.

Ob einem Bauarbeitnehmer noch ein Guthaben für Resturlaub aus dem Jahr 2003 – die so genannte Urlaubsentschädigung – zusteht, sieht er auf seinem Arbeitnehmerkontoauszug. Wem kein Kontoauszug vorliegt oder wer unsicher ist, ob für 2003 noch eine Urlaubsentschädigung offen ist, kann sich bei Soka-Bau unter der Rufnummer (06 11) 7 07-43 01 beraten lassen und einen Antrag zur Auszahlung der Entschädigung anfordern. Auf der Website www.soka-bau.de unter der Rubrik »Online-Service« kann man den Antrag auch direkt ausdrucken. Einfach ausfüllen und per Post bis spätestens 31. Dezember 2005 an Soka-Bau schicken. Das Geld wird umgehend überwiesen.

Soka-Bau sichert Urlaubsansprüche auf dem Bau
Da rund 40 Prozent der gewerblichen Bauarbeitnehmer nicht ganzjährig in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gibt es auf dem Bau eine umlagefinanzierte Branchenlösung für den Urlaub: Jeder Baubetrieb zahlt monatlich einen tariflich festgelegten Betrag bei Soka-Bau ein. Wechselt ein Bauarbeitnehmer den Arbeitgeber, nimmt er seinen Urlaubsanspruch mit. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nimmt, zahlt Soka-Bau eine Urlaubsvergütung an ihn.

Hat der Arbeitnehmer seinen ihm zustehenden Resturlaub auch im Folgejahr noch nicht genommen, verfällt sein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat danach die Möglichkeit, sich die Urlaubsentschädigung direkt von Soka-Bau auszahlen zu lassen.