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Sozialversicherungsdaten müssen online gemeldet werden PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 16. Oktober 2005
Ab dem kommenden Jahr müssen Sozialversicherungsdaten für die Lohnabrechnung online – also per E-Mail oder Internet – an die gesetzlichen Kranken- und Rentenkassen übermittelt werden. Dabei müssen aber die Daten, Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen, vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden, die Übertragung muss also verschlüsselt erfolgen. Das geht nur mit einem zugelassenen Entgeltprogramm, das das Prädikat »systemuntersucht« besitzt. Diese Prüfung führt die gesetzliche Krankenversicherung durch. Ob Ihre Software zugelassen ist, können Sie auf der Internetseite www.gkv-ag.de unter dem Menüpunkt Programmsysteme nachsehen

Falls Sie ein solches Programm oder eine zugelassene Ausfüllhilfe nicht besitzen, können Sie bei den Krankenkassen das kostenlose Softwarepaket sv.net bestellen. Damit können Sie Beitragsnachweise und Meldungen ganz einfach per E-Mail versenden. Für die Umstellung von Papier oder Diskette auf Elektronik gibt es im Bereich der Sozialversicherung im Übrigen keine Ausnahme – anders als bei den Finanzbehörden, die sich »zur Vermeidung unbilliger Härten« auf Antrag doch mit Steuermeldungen auf Papier oder per Telefax zufrieden geben. Kranken- und Rentenkassen sind dagegen strikt und verlangen von ausnahmslos allen Unternehmen ab Januar die elektronische Datenweitergabe.