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Sozialabgaben werden 2006 früher fällig PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 16. Oktober 2005
Zur Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes bei 19,5 Prozent müssen Unternehmen ihre Sozialbeiträge künftig schon am Ende des laufenden Monats und nicht erst Mitte des Folgemonats bezahlen. Somit müssen ab dem 01.01.2006 die Sozialabgaben spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag auf dem Konto des Empfängers eingegangen sein. Diese Maßnahmen sollen die Liquidität der Sozialkassen verbessern. Im kommenden Jahr erhalten sie nämlich einmalig 13 statt 12 monatliche Beitragszahlungen. In der Praxis führt dies zu einem erheblichen Mehraufwand der Lohnabrechnung: So wird künftig zuerst die voraussichtlich geschätzte Beitragsschuld überweisen. Die Differenz wird anschließend mit der nächsten Lohnabrechnung verrechnet. Für Unternehmen mit enger Finanzlage gilt eine Übergangsfrist: Sie können den ersten neu fällig werdenden Betrag auf sechs Monate verteilen.