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Chi-Quadrat - Damit prüft das Finanzamt PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 10. Juli 2005

Es klingt chinesisch, ist aber Deutsch: Mit Hilfe des „Chi-Tests" prüft das Finanzamt, ob Kassenbücher von Unternehmen zeitnah erstellt wurden. Über statistische Berechnungen können Betriebsprüfer feststellen, ob Kassenaufzeichnungen nachträglich gefertigt wurden und ausgewiesene Einnahmen tatsächlich angefallen oder aber „selbst gestrickt" sind.

Der Prüfer verwendet mindestens 300 Datensätze des Unternehmens und erfasst tabellarisch die letzte Ziffer der Einnahmen. Theoretisch müsste jede Ziffer gleich häufig vorkommen. Überschreitet die Häufigkeit einer Zahl bestimmte Toleranzgrenzen, vermutet das Finanzamt, dass die Kassenaufzeichnungen nachträglich erstellt wurden. Bei Chi-Quadrat wird unterstellt, dass jeder Mensch bestimmte Lieblingszahlen hat, die er besonders häufig verwendet und von der statistischen Wahrscheinlichkeit abweichen.

Die Finanzverwaltung nutzt eine verfeinerte und computergestützte Variante des Tests und kann so die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung prüfen. Aber: Allein auf Grund des Chi-Tests darf ein Prüfer noch keine Einnahmen hinzuschätzen. Der Test dient ihm lediglich als zusätzliche Chance, die Buchführung anzuzweifeln, wenn auch andere formelle oder materielle Fehler vorliegen.

Dennoch: Sie müssen es nicht unwidersprochen hinnehmen, wenn der Betriebsprüfer den Chi-Test anwendet und negative Folgen ableiten will. So kann man darauf hinweisen, dass eine statistische Wahrscheinlichkeit nicht automatisch auf den Einzelfall übertragbar ist. Führen z. B. mehrere Personen das Kassenbuch, müsste der Test ja auch unterschiedliche Zahlen liefern.

Sie können auch einen Selbsttest machen: Werten Sie mindestens 300 Kassenbucheinträge aus, sortieren Sie die letzte Ziffer Ihrer Einnahmen (z. B. 315 Euro = Ziffer 5) nach ihrer Häufigkeit und vergleichen Sie, ob bestimmte Zahlen deutlich häufiger vorkommen als andere. Eine kleine Vorsichtsmaßnahme im Hinblick auf eine mögliche Betriebsprüfung ...